Killerspiele-Hersteller vor Auswanderung
21. August 2007Wie einschlägige Medien berichten, droht der Spielehersteller Crytek, bekannt für den Ego-Shooter Far Cry, bei einer Verschärfung des Jugendschutzes, der dann auch die gewaltbeherrschten statt nur gewaltverherrlichende Titel zu indizieren erlaubt, Deutschland mit seinen bald 200 Mitarbeitern in Richtung Budapest zu verlassen.
Welt ONLINE: Was ist, wenn das Verbot durchkommt? Werden Sie dann Pferdespiele für Mädchen entwickeln?
Avni Yerli: Wir würden Deutschland verlassen. Das wäre die logische Konsequenz. Budapest ist eine schöne Stadt, da könnten wir ohne weiteres leben. Dort haben wir ja bereits eine Niederlassung.
Crytek gilt als einzige deutsche Spieleschmiede, die auch international erfolgreich ist. Far Cry wurde damals nach Indizierung in einer entschärften Version auf den deutschen Markt geworfen.
Das ganze wirkt ein wenig wie eine gekonnte PR-Aktion. Niemand redet von einem Herstellungsverbot. Wäre das doch sowieso offensichtlich verfassungswidrig. Selbst von Budapest aus wäre Deutschland für Crytek der entscheidende Markt, ihre Spiele müssten also weiterhin an deutsche Jugendschutzstandards angepasst werden. In Budapest unterhält Crytek schon jetzt ein Büro. Kostensparender als in Deutschland ist die Spieleentwicklung dort sicher. Crytek weiss das. Wenn sie eine Arbeitsplatzverschiebung aber mit Jugendschutz begründen, dann wollen sie sich fälschlicherweise zu Opfern stilisieren. Und kommen in die Medien.
Killerspiele ohne Probleme erwerben
17. August 2007Obwohl hohe Geldstrafen drohen, ist es für Jugendliche oft ein Leichtes Killerspiele im Geschäft zu erwerben berichtet die Berliner Zeitung:
DÜSSELDORF. Ungeachtet der geltenden Altersbeschränkungen geben viele Händler Gewalt verherrlichende Computerspiele auch an Jugendliche ab. Das ergab eine am Donnerstag in Düsseldorf veröffentlichte Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Demnach gelang einer 16-jährigen Testkäuferin in neun von 15 Geschäften der Kauf von “Killerspielen”, die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nur für Erwachsene freigegeben sind. Dass auch ein 14-Jähriger ein solches Spiel in drei von 15 Fällen habe ergattern können, sei alarmierend, erklärte die Verbraucherzentrale.

