Kriterien
Folgende Kriterien gelten laut Website des Familienministeriums für eine Indiziérung
- wenn Gewalt in großem Stil und in epischer Breite geschildert wird;
- wenn Gewalt als vorrangiges Konfliktlösungsmittel propagiert wird, wobei in diesen Fällen überwiegend auch auf die Brutalität der Gewaltdarstellung abgestellt wird;
- wenn die Anwendung von Gewalt im Namen des Gesetzes oder im Dienste einer angeblich guten Sache als völlig selbstverständlich und üblich dargestellt wird, die Gewalt jedoch in Wahrheit Recht und Ordnung negiert;
- wenn Selbstjustiz als einziges probates Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit dargestellt wird;
- wenn Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert geschildert werden.
Die Bundesprüfstelle indiziert z.B. Computerspiele dann, wenn
- Gewaltanwendung gegen Menschen als einzig mögliche Spielhandlung dargeboten wird;
- Gewalttaten gegen Menschen deutlich visualisiert bzw. akustisch untermalt werden (blutende Wunden, zerberstende Körper, Todesschreie);
- Gewaltanwendung (insbesondere Waffengebrauch) durch aufwändige Inszenierung ästhetisiert wird;
- Verletzungs- und Tötungsvorgänge zusätzlich zynisch oder vermeintlich komisch kommentiert werden;
- Gewalttaten gegen Menschen dargeboten werden, wobei die Gewaltanwendung “belohnt” wird (z.B. Punktegewinn, erfolgreiches Durchspielen des Computerspiels nur bei Anwendung von Gewalt).

